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Tellco Vorsorge 1e in Liquidation

CHE-148.492.493Active

Données du registre du commerce

Raison sociale
Tellco Vorsorge 1e in Liquidation
IDE
CHE-148.492.493(N° TVA : CHE-148.492.493 TVA, si assujettie à la TVA)
N° CH
CH13070250662
Forme juridique
Fondation
Statut
Active au registre du commerce
Adresse de domicile
Bahnhofstrasse 4
6430 Schwyz
Dernière publication FOSC
16 avril 2025

Source : Index central des raisons de commerce (Zefix) de l'Office fédéral du registre du commerce, état au 18 juillet 2026. Seule l'inscription au registre du commerce cantonal fait foiOuvrir l'extrait du registre.

But

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge (ausschliesslich 1e-Vorsorgepläne) für Arbeitnehmende und Arbeitgebende der angeschlossenen Arbeitgebenden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen und für Selbständigerwerbende sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende können sich zusammen mit ihren Arbeitnehmern freiwillig versichern lassen, wenn diese im Rahmen eines Anschlussvertrags an die Stiftung angeschlossen sind. Selbständigerwerbende, die Mitglied eines anerkannten Berufsverbands sind, welcher mit der Stiftung eine Verbandslösung vereinbart hat, können in die Stiftung aufgenommen werden. Die Vorsorge erfolgt im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Die Stiftung versichert ausschliesslich Lohnanteile, welche den anderthalbfachen oberen Grenzwert nach Art. 8 Abs. 1 BVG übersteigen. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgebende bzw. Selbständigerwerbende durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Die Stiftung kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Jede angeschlossene Firma bildet innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk. Für Selbständigerwerbende können unter Einhaltung der Kollektivität auch mehrere Vorsorgewerke gebildet werden. Die Beziehungen zur Stiftung werden im Anschlussvertrag geregelt.

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