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Verein Solidaritätsbeitragsfonds der Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie

CHE-318.670.839Active

Données du registre du commerce

Raison sociale
Verein Solidaritätsbeitragsfonds der Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie
IDE
CHE-318.670.839(N° TVA : CHE-318.670.839 TVA, si assujettie à la TVA)
N° CH
CH02060027239
Forme juridique
Association
Statut
Active au registre du commerce
Adresse de domicile
c/o Avanta AG
Othmarstrasse 8
8008 Zürich
Dernière publication FOSC
13 mars 2026

Source : Index central des raisons de commerce (Zefix) de l'Office fédéral du registre du commerce, état au 17 juillet 2026. Seule l'inscription au registre du commerce cantonal fait foiOuvrir l'extrait du registre.

But

Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV) gründen den Verein zum Zwecke der Verwaltung der Solidaritätsbeiträge gemäss dem jeweils gültigen GAV. Der Verein bezweckt den Vollzug des GAV sowie die Organisation der Zusammenarbeit der Vertragsparteien des GAV. Zu diesem Zweck finanziert der Verein insbesondere: Rückerstattungen an die Mitglieder der Arbeitnehmervertragsparteien; Zuwendungen an die Mitglieder der Arbeitnehmervertragsparteien zu deren teilweiser Entlastung bei ihren Mitgliederbeiträgen; Beiträge an die Mitglieder der Arbeitnehmervertragsparteien an deren Kosten für die Durchführung des GAV; Beiträge an die Arbeitnehmervertragsparteien an deren Kosten für den Aufbau gemeinsamer neuer Projekte oder Strukturen (z.B. MEM-Passerelle 4.0); Beiträge an die paritätische Schulung der Vertragsparteien für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Betrieben; Herausgabe des GAV; und Unterlagen zur Information der Lernenden über den GAV. Der Verein kann weitere, der Zweckerfüllung dienende Tätigkeiten finanzieren und sich an der Erfüllung und Finanzierung weiterer Aufgaben zugunsten der dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden beteiligen. Zudem finanziert der Verein die Überwachung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung durch die Arbeitnehmervertragsparteien, insbesondere die Rückerstattungen und Zuwendungen an die Mitglieder der Arbeitnehmervertragsparteien.

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